Glossar: Begriffe zu Datum, Fristen und Arbeitszeit

Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe rund um Datum, Kalender, Fristen und Arbeitszeit in jeweils einem Satz. Jede Definition steht für sich; am Ende führt zu jedem Themenbereich ein Verweis auf den passenden Rechner, in dem der Begriff angewendet wird.

Kalendertag
Ein Kalendertag ist ein einzelner Tag des Kalenders von Mitternacht bis Mitternacht, unabhängig davon, ob er auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
Werktag
Ein Werktag ist jeder Tag von Montag bis Samstag, der kein gesetzlicher Feiertag ist. Der Samstag zählt also als Werktag – ein häufiger Unterschied zum umgangssprachlichen Verständnis.
Arbeitstag
Ein Arbeitstag ist ein Tag, an dem üblicherweise gearbeitet wird, in der Regel Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage. Er ist die Bezugsgröße der verbreiteten Fünf-Tage-Woche.
Kalenderwoche
Eine Kalenderwoche ist die nach ISO 8601 durchnummerierte Woche von Montag bis Sonntag. Kalenderwoche 1 eines Jahres ist immer die Woche, in der der 4. Januar liegt.
Feiertag
Ein gesetzlicher Feiertag ist ein arbeitsfreier Tag nach dem Feiertagsrecht eines Bundeslands. Welche Tage gelten, ist je Bundesland unterschiedlich; manche Feiertage gelten nur regional.
Brückentag
Ein Brückentag ist ein einzelner Arbeitstag zwischen einem Feiertag und dem Wochenende. Als Urlaub genommen verbindet er beide zu einer längeren freien Strecke.
Frist
Eine Frist ist ein bestimmter Zeitraum, innerhalb dessen oder nach dessen Ablauf etwas geschehen muss. Beginn und Ende richten sich im Zivilrecht nach den §§ 187 bis 193 BGB.
Ereignisfrist
Eine Ereignisfrist ist eine Frist, die durch ein Ereignis im Lauf eines Tages ausgelöst wird – etwa den Zugang eines Schreibens. Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).
Beginnfrist
Eine Beginnfrist ist eine Frist, für die der Beginn eines Tages maßgebend ist. Dieser Anfangstag zählt mit (§ 187 Abs. 2 BGB), etwa beim Lebensalter oder bei der Probezeit.
Schutzfrist
Eine Schutzfrist ist der Zeitraum vor und nach der Geburt, in dem werdende und junge Mütter nicht beschäftigt werden dürfen: sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (§ 3 MuSchG).
Probezeit
Die Probezeit ist eine vereinbarte Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses, in der mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann, längstens für sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB).
Industrieminute
Eine Industrieminute ist ein Hundertstel einer Stunde, also 0,6 echte Minuten. In der Industriezeit hat eine Stunde 100 statt 60 Teile, was das Rechnen mit Arbeitszeiten erleichtert.

Passende Rechner zu den Begriffen

Die folgenden Rechner wenden die Begriffe konkret an – von Werktag und Arbeitstag über Fristen bis zur Industriezeit.