Glossar: Begriffe zu Datum, Fristen und Arbeitszeit
Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe rund um Datum, Kalender, Fristen und Arbeitszeit in jeweils einem Satz. Jede Definition steht für sich; am Ende führt zu jedem Themenbereich ein Verweis auf den passenden Rechner, in dem der Begriff angewendet wird.
- Kalendertag
- Ein Kalendertag ist ein einzelner Tag des Kalenders von Mitternacht bis Mitternacht, unabhängig davon, ob er auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
- Werktag
- Ein Werktag ist jeder Tag von Montag bis Samstag, der kein gesetzlicher Feiertag ist. Der Samstag zählt also als Werktag – ein häufiger Unterschied zum umgangssprachlichen Verständnis.
- Arbeitstag
- Ein Arbeitstag ist ein Tag, an dem üblicherweise gearbeitet wird, in der Regel Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage. Er ist die Bezugsgröße der verbreiteten Fünf-Tage-Woche.
- Kalenderwoche
- Eine Kalenderwoche ist die nach ISO 8601 durchnummerierte Woche von Montag bis Sonntag. Kalenderwoche 1 eines Jahres ist immer die Woche, in der der 4. Januar liegt.
- Feiertag
- Ein gesetzlicher Feiertag ist ein arbeitsfreier Tag nach dem Feiertagsrecht eines Bundeslands. Welche Tage gelten, ist je Bundesland unterschiedlich; manche Feiertage gelten nur regional.
- Brückentag
- Ein Brückentag ist ein einzelner Arbeitstag zwischen einem Feiertag und dem Wochenende. Als Urlaub genommen verbindet er beide zu einer längeren freien Strecke.
- Frist
- Eine Frist ist ein bestimmter Zeitraum, innerhalb dessen oder nach dessen Ablauf etwas geschehen muss. Beginn und Ende richten sich im Zivilrecht nach den §§ 187 bis 193 BGB.
- Ereignisfrist
- Eine Ereignisfrist ist eine Frist, die durch ein Ereignis im Lauf eines Tages ausgelöst wird – etwa den Zugang eines Schreibens. Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).
- Beginnfrist
- Eine Beginnfrist ist eine Frist, für die der Beginn eines Tages maßgebend ist. Dieser Anfangstag zählt mit (§ 187 Abs. 2 BGB), etwa beim Lebensalter oder bei der Probezeit.
- Schutzfrist
- Eine Schutzfrist ist der Zeitraum vor und nach der Geburt, in dem werdende und junge Mütter nicht beschäftigt werden dürfen: sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (§ 3 MuSchG).
- Probezeit
- Die Probezeit ist eine vereinbarte Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses, in der mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann, längstens für sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB).
- Industrieminute
- Eine Industrieminute ist ein Hundertstel einer Stunde, also 0,6 echte Minuten. In der Industriezeit hat eine Stunde 100 statt 60 Teile, was das Rechnen mit Arbeitszeiten erleichtert.
Passende Rechner zu den Begriffen
Die folgenden Rechner wenden die Begriffe konkret an – von Werktag und Arbeitstag über Fristen bis zur Industriezeit.
- Arbeitstage-Rechner Werktag, Arbeitstag und Feiertag in der Anwendung: Arbeitstage zwischen zwei Daten und je Monat, mit Feiertagsabzug.
- Kalenderwochen-Rechner Kalenderwoche nach ISO 8601: aktuelle KW, Datum in KW umrechnen und den Wochen-Zeitraum bestimmen.
- Fristenrechner Frist, Ereignisfrist und Beginnfrist: Fristende nach BGB mit Verschiebung auf den nächsten Werktag.
- Brückentage-Planer Brückentag und Feiertag: freie Strecken je Bundesland nach Hebel sortiert.
- Mutterschutzrechner Schutzfrist vor und nach der Geburt nach § 3 MuSchG, mit Verlängerung bei vorzeitiger Geburt.
- Probezeit-Rechner Probezeit: letzter Tag und Kündigungstermine nach § 622 Abs. 3 BGB.
- Arbeitszeitrechner Industrieminute und Industriezeit: Arbeitszeit in Stunden:Minuten und Dezimalstunden.
- Datumsrechner Kalendertag in der Anwendung: Tage zwischen zwei Daten und Datum plus/minus Zeitspanne.
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